(2015)
Wie hoch ist die Förderung durch Arbeitnehmersparzulagen und staatliche Zulagen?
Anspruch auf die Arbeitnehmersparlage haben Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet:
- Beim Beteiligungssparen (z. B. Investmentfonds) liegt die Grenze bei 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro).
- Beim Bausparen liegt die Grenze bei 17.900 Euro (Verheiratete 35.800 Euro).
Bleibt man unter den jeweiligen Einkommensgrenzen, kann der zusätzliche Geldsegen durch die Zulagen vom Staat schon lohnend sein:
Die Arbeitnehmersparzulage beläuft sich beim Beteiligungssparen auf 20 Prozent der jährlichen Sparzahlungen.
Beispiel: Wer den Höchstbetrag von 400 Euro einzahlt, bekommt so jährliche staatliche Zulagen von 80 Euro. Da alle vwL-Sparverträge mindestens sechs Jahre laufen müssen, kommen immerhin 480 Euro zusammen, die der Staat dem Sparer drauflegt.
Beim Bausparen beträgt die Förderung zwar nur neun Prozent - aber hier liegt die geförderte Sparleistung auch höher: Auf maximal 470 Euro Einzahlungen im Jahr erhalten Arbeitnehmer jährlich 43 Euro (gerundet). Das wären dann 258 Euro in sechs Jahren, die der Staat obendrauf legt.
Wohnungsbauprämie
Und noch ein Pluspunkt für Bausparer: Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegt, Anspruch auf die Wohnungsbauprämie (WoP). Sie beträgt maximal 45,06 Euro pro Jahr (Verheiratete: 90,11 Euro). Die Prämie steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist. Die maximal geförderte Sparleistung beträgt 512 Euro pro Jahr (1.024 Euro bei Eheleuten). Wer besonders lukrativ sparen will, kann sogar beide Anlageformen nutzen und dreifach staatliche Prämien kassieren. Das wären für einen Sparer 168,06 Euro pro Jahr vom Staat: 45,06 Wohnungsbauprämie plus 43 Euro Arbeitnehmerzulage für den vwL-Bausparvertrag und 80 Euro für den vwL-Fondssparvertrag. Über die gesamte Laufzeit summiert sich dieser staatliche Zuschuss auf rund 1.010 Euro.
Auch zur Tilgung eines Baukredits kann man die vermögenswirksamen Leistungen einsetzen und auch hierbei die Arbeitnehmersparzulage bekommen, solange man unter der Einkommensgrenze liegt. Wenn der Kreditgeber eine zusätzliche Tilgung zulässt, kann man auf diese Weise schneller seine Bauschuld reduzieren. Zur staatlichen Förderung und den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers kommt natürlich noch die Wertentwicklung des jeweiligen Produktes hinzu. Es lohnt sich ein Vergleich unter den günstigsten Anbietern.
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