(2015)
Ab wann muss man nach einem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?
Die Kirchensteuerpflicht endet:
- mit Ablauf des Kalendermonats, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland aufgegeben wurde.
- mit dem Ablauf des Sterbemonats, wenn das Kirchenmitglied stribt.
- wenn das Kirchenmitglied den Kirchenaustritt erklärt. Für die Austrittserklärung sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig, in den meisten erfolgt sie vor dem Standesamt, ansonsten vor dem Amtsgericht; nur im Bundesland Bremen auch bei der Kirche. Abhängig vom Bundesland gilt der Krichenaustritt ab dem Kalendermonat, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde, oder aber ab dem darauffolgenden Kalendermonat.
Für die folgenden Bundesländer gilt der Krichenaustritt ab dem Kalendermonat, in dem der Austritt erklärt wurde: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
Für den restlichen Bundesländer gilt der Kirchenaustritt erst ab dem auf den Kirchenaustritt folgenden Kalendermonat: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Das kostet Sie der Kirchenaustritt - Austrittsgebühren
In Berlin, Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos. In den anderen Bundesländern müssen Sie zwischen 10 und 60 Euro Gebühren für die Bescheinigung über den Kirchenaustritt bezahlen. Angesichts der zukünftigen Ersparnisse sind diese geringen Gebühren jedoch zu vernachlässigen.
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