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gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfen

Verhältnismäßig zuordenbarer Erhaltungsaufwand

Geben Sie hier die Erhaltungsaufwendungen für das gesamte Objekt an, die dem vermieteten Teil des Objekts verhältnismäßig zugeordnet werden und im Jahr 2015 sofort in voller Höhe berücksichtigt werden sollen.

Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen insbesondere:

  • Kosten für den Austausch der Fenster
  • Kosten für den Austausch der Heizung
  • Kosten für den Austausch der Türen
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfliesen
  • Neue Bodenfliesen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
Anzahl Jahre

Geben Sie an, über wie viele Jahre der im Jahr 2014 entstandene Erhaltungsaufwand verteilt werden soll.
Nach § 82b EStDV, § 11a oder § 11b EStG können Sie den Erhaltungsaufwand wahlweise gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren verteilen.

Rechnungsdatum

Geben Sie hier bitte das Rechnungsdatum an, zu dem die Erhaltungsaufwendungen angefallen sind, die im Jahr 2015 sofort in voller Höhe berücksichtigt werden sollen.

Zu den direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:

  • Kosten für den Austausch der Fenster
  • Kosten für den Austausch der Heizung
  • Kosten für den Austausch der Türen
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfließen
  • Neue Bodenfließen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
Betrag

Geben Sie die Höhe der Aufwendungen an.

Zu den direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:

  • Kosten für den Austausch der Fenster
  • Kosten für den Austausch der Heizung
  • Kosten für den Austausch der Türen
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfließen
  • Neue Bodenfließen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
Summe des direkt zugeordneten Erhaltungsaufwandes

Summe des direkt zugeordneten Erhaltungsaufwandes, den Sie bisher erfasst haben.

Rechnungsdatum

Geben Sie hier bitte das Rechnungsdatum an, zu dem die Erhaltungsaufwendungen angefallen sind, die im Jahr 2015  anteilsmäßig berücksichtigt werden sollen.

Zu den direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:

  • Kosten für den Austausch der Fenster
  • Kosten für den Austausch der Heizung
  • Kosten für den Austausch der Türen
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfließen
  • Neue Bodenfließen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen

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