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(2017) Wie erhalte ich eine Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wie erhalte ich eine Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen?

Im Normalfall erhalten Sie von Ihrem Anbieter jedes Jahr die "Anlage VL" automatisch zugesandt. Darin sind alle erforderlichen Angaben Ihres Vertrages enthalten. Zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage kreuzen Sie im Steuerhauptformular auf Seite 1 oben das Kästchen "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" an und legen die "Anlage VL" bei.

Für die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage kann an die Stelle der "Anlage VL" in Papierform auch die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung treten. Diese ist vom Anlageinstitut spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung gilt erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 1.1.2017 angelegt werden. Die "Anlage VL" in Papierform wird künftig nicht mehr ausgestellt (BMF-Schreiben vom 16.12.2016). Der Arbeitnehmer muss der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung zustimmen und seine Steuer-Identifikationsnummer mitteilen.

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