Wer bekommt Arbeitslohn ohne Steuerabzug?
In der Steuererklärung müssen Sie in der "Anlage N" auch Arbeitslohn eintragen, von dem keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Dies kommt in Betracht für Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, der in Deutschland steuerpflichtig ist, sowie für Arbeitslohn, der von Dritten gezahlt wurde und der Arbeitgeber nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet war.
Tipp
Solche Einnahmen ohne Steuerabzug können aufgrund des Härteausgleichs begünstigt sein, falls sie nicht mehr als 820 Euro betragen.
Wichtig: Einen Minijob (450-Euro-Job) müssen Sie hier nicht eintragen. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen Sie dann nicht in der Steuererklärung angeben.
Möglich ist es aber auch, dass der Minijob monatlich nach Lohnsteuermerkmalen versteuert wird (ELStAM). Dann ist der Minijob auch in der Einkommensteuererklärung unter „Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigungen“ zu erklären. In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung aushändigen.
(2017): Wer bekommt Arbeitslohn ohne Steuerabzug?