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Kinderzulage

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Kinderzulage



Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Wer jährlich einen Mindestbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Die Eheleute können aber beantragen, dass die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden soll. Ein solcher Übertragungsantrag bleibt so lange gültig, bis er widerrufen wird. Übrigens: Der Antrag ist für jedes einzelne Kind möglich, sodass beispielsweise ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zugeordnet werden kann.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von 793 Euro im Jahr.

Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von Ihrem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Vorjahreseinkommens) können Sie jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist Ihr eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den Sie leisten müssen, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer. Den Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Begünstigt sind nicht Ihre Eigenbeiträge, sondern auch die Riester-Zulagen. Maßgebend hierfür ist immer Ihr Zulagenanspruch, nicht die tatsächlich überwiesene Zulage. Auch wenn Sie gar keine Zulage beantragen, ist der Zulagenanspruch als Sonderausgaben absetzbar und wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Es ist also nicht ratsam, auf die Altersvorsorgezulage zu verzichten und stattdessen den Steuervorteil zur eigenen Verfügung mitzunehmen.

(2017): Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?



Wie hoch sind die Riester-Zulagen für Kinder?

Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt, wenn Vater oder Mutter einen Riester-Vertrag abschließt. Diese Zulage beträgt 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter.

Die Eheleute können aber beantragen, dass die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden soll. Ein solcher Übertragungsantrag bleibt so lange gültig, bis er widerrufen wird. Übrigens: Der Antrag ist für jedes einzelne Kind möglich, sodass beispielsweise ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zugeordnet werden kann.

Bei geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern steht die Kinderzulage demjenigen zu, der das Kindergeld erhält. Erhalten beide für dasselbe Kind nacheinander Kindergeld, wird die Kinderzulage dem Elternteil gewährt, dem für den ersten Anspruchszeitraum im Kalenderjahr Kindergeld ausgezahlt wurde.

(2017): Wie hoch sind die Riester-Zulagen für Kinder?



Wer bekommt die Kinderzulage?

Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer selbst sowie die Kinderzulage, wenn der Sparer Kinder hat. Die Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Wenn beide Eltern dies beantragen, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden.

Hierzu müssen Sie in Ihrer Steuererklärung - in der Anlage AV - die Zahl der Kinder eintragen, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Genauso müssen Sie auch im Zulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter angeben, wenn Sie die Kinderzulage dem Vater übertragen wollen. Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der unbeschränkt steuerpflichtig ist und der auch tatsächlich das Kindergeld erhält.

Das kann auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter sein. Wenn die Auszahlungsberechtigung für das Kindergeld im Laufe des Jahres gewechselt hat, ist maßgeblich, wer zu Beginn des Jahres das Kindergeld erhalten hat.

Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Maßgebend ist dabei das Einkommen des Vorjahres. Wer weniger anspart, erhält eine anteilige Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, muss dann jedoch auch auf die staatliche Förderung verzichten. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage erhalten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag haben und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.

Beispiel

Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern:

Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2016. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2017 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen.

Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner (2 mal 154 Euro).

Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008). Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 922 Euro im Jahre 2017 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.

(2017): Wer bekommt die Kinderzulage?


Feldhilfen

Kinder, die der Mutter zugeordnet werden

Geben Sie hier die Anzahl der Kinder an, die der Mutter zur Berechnung der Kinderzulage zugeordnet werden sollen. Abhängig vom Geburtsdatum der Kinder wird dann die Höhe der Kinderzulage bestimmt.

Bei leiblichen Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat haben und miteinander verheiratet sind, sowie im Jahr 2017 nicht oder nur teilweise dauernd getrennt gelebt haben, steht die Kinderzulage -unabhängig davon, ob dem Vater oder der Mutter das Kindergeld ausgezahlt worden ist - grundsätzlich der Mutter zu, kann aber auf den Vater übertragen werden.

Die Kinderzulage beträgt 154 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und für jüngere Kinder 300 Euro.

Anzahl der Kinder, für die an die Ehefrau Kindergeld gezahlt wurde

Geben Sie hier die Anzahl der Kinder an, für die an die Ehefrau Kindergeld gezahlt wurde.

Anzahl der Kinder, für die an den Steuerpflichtigen / Ehemann Kindergeld gezahlt wurde.

Geben Sie hier die Anzahl der Kinder an, für die an den Steuerpflichtigen / Ehemann Kindergeld gezahlt wurde.


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