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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Bewerbungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bewerbungskosten



Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?

Sie bewerben sich um eine neue Stelle? Dann können Sie die dabei entstehenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ob Sie sich dabei aus einer bestehenden Beschäftigung heraus bewerben oder arbeitssuchend sind, ist nicht relevant. Auch der Erfolg der Bewerbung spielt keine Rolle.

Bewerbungskosten können bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Arbeitnehmer> Ausgaben > Bewerbungskosten" angegeben werden. Sie können dann alle Aufwendungen absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ausgaben für Passfoto
  • Fotokopien
  • Schnellhefter, Klarsichthüllen
  • Porto
  • amtliche Beglaubigungen
  • Briefpapier, Briefumschlag
  • Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung
  • Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
  • Kosten für Stellenanzeigen
  • Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind, z.B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung

Sind Belege nicht mehr vollständig vorhanden, können die Aufwendungen in der Steuererklärung auch mit Pauschalbeträgen glaubhaft gemacht werden.

Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch.

Bei höheren Kosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, denn dann ist die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten. Sie müssen folglich davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter einen Nachweis über die Aufwendungen verlangen kann. Die Kosten können Sie zum Beispiel durch eine Kopie der Bewerbung, durch Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen oder auch durch Zusagen/Absagen der Firma nachweisen.

(2017): Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?



Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?

Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch. Wollen Sie eine Pauschale je Bewerbung ansetzen, kommt es auf das Verständnis des jeweiligen Sachbearbeiters an.

Bei höheren Bewerbungskosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, da dann die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten ist.

Wenn Sie die einzelnen Posten nicht nachweisen können, sollten Sie diese schätzen. Das Finanzgericht Köln hält dabei folgende Beträge für angemessen (FG Köln vom 7.7.2004, 7 K 932/03):

  • für eine Bewerbung mit Bewerbungsmappe 9,00 Euro,
  • für eine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe 2,50 Euro (z. B. für E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen).

Manche Finanzämter betrachten auch 10 Euro bis 15 Euro pro Bewerbung als glaubhaft, wenn die Bewerbungen nachgewiesen werden, z. B. durch Zwischen- oder Absagebescheide oder sonstigen Schriftverkehr mit den betreffenden Arbeitgebern.

Für Vorstellungsgespräche können Reisekosten nach Dienstreisegrundsätzen, also Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe, Mehraufwendungen für Verpflegung, ggf. Übernachtungskosten und Reisenebenkosten geltend gemacht werden. Erstattungen müssen selbstverständlich von den geltend gemachten Aufwendungen abgezogen werden. Dies gilt auch für Zuschüsse des Arbeitsamtes.

(2017): Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?



Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?

Sie können die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend machen. Um die Fahrtkosten mit Erfolg absetzen zu können, notieren Sie - entweder auf dem Einladungsschreiben oder einer Bestätigung des einladenden Unternehmens - die Anzahl der gefahrenen Kilometer für den Hin- und den Rückweg. Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) für das Veranlagungsjahr 2017 zu erfassen, legen sie auf der Seite "Bewerbungskosten" einfach einen Punkt "Fahrtkostenpauschale: X km am TT.MM.JJJJ" an. Als Betrag geben Sie dann das Ergebnis Ihrer eigenen Berechnung an, z.B. Fahrtkosten: 70 km am 04.05.2017 >>> 70*0,30 = 21,00 Euro = abzugsfähige Fahrtkosten.

(2017): Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?


Feldhilfen

Bewerbungskosten

Summe aller Bewerbungskosten, die Sie bisher erfasst haben.

Bezeichnung

Geben Sie an, welche Bewerbungskosten Ihnen entstanden sind.

Sie können dann alle Aufwendungen absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ausgaben für Passfoto
  • Fotokopien
  • Schnellhefter, Klarsichthüllen
  • Porto
  • amtliche Beglaubigungen
  • Briefpapier, Briefumschlag
  • Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung
  • Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
  • Kosten für Stellenanzeigen
  • Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind, z.B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung

Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch.

  • Pauschal 9,00 Euro pro Bewerbungsmappe
  • Pauschal 2,50 Euro pro einfacher Bewerbungsmappe (z.B. bei Online-Bewerbung)

Berufen können Sie sich bei diesen Beträgen auf das FG Köln (Urteil vom 7.7.2004, 7 K 932/03).

Kosten

Geben Sie an, in welcher Höhe Ihnen Bewerbungskosten entstanden sind.

Sind Ihnen Reisekosten im Rahmen der Bewerbung entstanden?

Wenn Ihnen Reisekosten im Rahmen einer Bewerbung entstanden sind, können Sie diese in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Setzen Sie in diesem Fall hier ein Häkchen.


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