(2017)
Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?
Unter Berücksichtigung verschiedener Voraussetzungen können Sie – ohne Ausbildungskosten nachweisen zu müssen – den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro in der "Anlage Kind" geltend machen. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Freibetrag nicht erfüllt sind, vermindert sich dieser um ein Zwölftel. Hat Ihr Kind beispielsweise im Mai seine Ausbildung abgeschlossen und danach angefangen zu arbeiten, berücksichtigt das Finanzamt einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 385 Euro (924 Euro x 5/12).
Eine vorübergehende Unterbrechung der Ausbildung, z.B. in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, hat keine Auswirkungen auf den Erhalt des Freibetrages. Dies ist zum Beispiel der Fall bei unterrichts- bzw. vorlesungsfreien Zeiten oder den Übergangszeiten zwischen Schule und Lehre bzw. Studium.
Grundsätzlich gibt es den Ausbildungsfreibetrag auch, wenn Ihr Kind im Ausland lebt. Allerdings kann er an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden und wird je nach Lebensverhältnissen um ein, zwei oder drei Viertel gekürzt. Besucht Ihr Kind beispielsweise ein Internat in der Schweiz, können Sie die vollen 924 Euro geltend machen. Macht es dagegen ein Auslandssemester in Mexiko, gibt es nur den halben Freibetrag.
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