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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2017) Welche Unfallkosten kann ich absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Unfallkosten kann ich absetzen?

Haben Sie während einer beruflich bedingten Fahrt einen Unfall, können Sie die dabei entstandenen Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Neben Unfallkosten können Sie auch weitere Aufwendungen absetzen, wenn Ihr Wagen beschädigt oder gestohlen worden ist. Absetzen können Sie zum Beispiel folgende Aufwendungen:

  • Reparaturkosten
  • Kosten eines Leihwagens
  • Diebstahl des Autoradios
  • Schadensersatzzahlungen bei Fremdschäden
  • Kosten für Gutachter, Anwalt und Gericht
  • Bergungskosten
  • Abschleppkosten
  • Aufwendungen für Fahrten zur Werkstatt, zum Gutachter etc.

Erhalten Sie eine Erstattung von dritter Seite, müssen sie diese von Ihren Unfallkosten abziehen, wenn Sie die Erstattung im Jahr des Unfalls bzw. im Jahr der Zahlung der Unfallkosten erhalten haben. Erhalten Sie die Erstattung erst später, müssen Sie diese als Einnahme versteuern. Als Nachweis verlangt das Finanzamt in der Regel folgende Daten:

  • Unfallort und -zeit
  • Polizeiliche Aufnahme des Unfalls
  • Nachweis der Versicherungsleistungen
  • ggf. Zeugen
  • Rechnungen über die Höhe der Reparaturkosten

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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