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(2017) Was bedeutet AfA nach § 7 Abs. 5 EStG?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Was bedeutet AfA nach § 7 Abs. 5 EStG?

Mit der Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG bezeichnet man die degressive Abschreibung, mit der Bauherren oder Käufer neue Gebäude oder Wohnungen in den ersten Jahren mit einem hohen Satz abschreiben können. Die degressive Abschreibung ist für Immobilien mit einem Bauantrag bzw. Kaufvertrag ab 1.1.2006 nicht mehr möglich. Seitdem ist nur noch die lineare Abschreibung zulässig.

Für vorherige Erwerbe gelten folgende Abschreibungssätze:

Bauantrag/Kaufvertrag ab 30.7.1981 bis zum 28.2.1989 und ab 1.1.1996

  • In den ersten acht Jahren: 5 Prozent
  • Folgende 6 Jahre: 2,5 Prozent
  • Folgende 36 Jahre: 1,25 Prozent

Bauantrag/Kaufvertrag ab 1.1.2004 bis 31.12.2005

  • Erste 10 Jahre: 4 Prozent
  • Folgende 8 Jahre: 2,5 Prozent
  • Folgende 32 Jahre: 1,25 Prozent

Bauantrag/Kaufvertrag ab 1.3.1989 bis zum 31.12.1995

  • Erste 4 Jahre: 7 Prozent
  • Folgende 6 Jahre: 5 Prozent
  • Folgende 6 Jahre: 2 Prozent
  • Folgende 24 Jahre: 1,25 Prozent

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