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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2017) Kann ich hier auch Unterhaltsleistungen für meine Kinder geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kann ich Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder geltend machen?

Wenn Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Ihr volljähriges Kind haben, können Sie in den betreffenden Monaten auch Ihre Unterhaltsleistungen für Ihr bedürftiges Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag im Jahre 2017 beträgt 8.820 Euro.

Bewertungen des Textes: Kann ich hier auch Unterhaltsleistungen für meine Kinder geltend machen?

         

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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