Auch im Ruhestand bleibt die Steuererklärung für viele ein wichtiges Thema. Rentnerinnen und Rentner müssen in der Regel weiterhin ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt erklären – insbesondere in der Anlage R für Renteneinkünfte. Wer Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder der betrieblichen Altersversorgung bezieht, muss zusätzlich die Anlage R-AV / bAV ausfüllen. Für Renten aus dem Ausland kommt die Anlage R-AUS hinzu. Damit nicht jede Zahl mühsam selbst eingetragen werden muss, erhält das Finanzamt viele relevante Daten bereits elektronisch von den Rentenversicherungen und Versorgungseinrichtungen. Doch trotz dieser Erleichterung lohnt es sich, die gemeldeten Beträge zu überprüfen. Eine kostenlose Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei.
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Neu-Beamte: Rückerstattung in der Rentenversicherung ist steuerfrei
Häufig sind Beamte, bevor sie tatsächlich verbeamtet werden, zunächst als Angestellte bei ihrem Dienstherrn tätig. Erfolgt die Übernahme ins Beamtenverhältnis innerhalb von fünf Jahren, können die Neu-Beamten eine Erstattung der geleisteten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung beantragen (§ 210 Abs. 1a SGB VI). Fraglich ist dann, ob die Erstattung der Beiträge zu versteuern oder ob der Sonderausgabenabzug des aktuellen Jahres zu mindern ist. Auch an eine Berichtigung der Steuerbescheide der vergangenen Jahre wäre zu denken.
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Rentner mit Minijob: Neue Regeln zur Rentenversicherung ab 2017
Nach bisheriger Rechtslage bis Ende 2016 waren Rentner mit einer Vollrente in einer nebenher ausgeübten Beschäftigung generell rentenversicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Dies galt sowohl für Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) als auch für Frührentner vor der Regelaltersgrenze. Derart begünstigt waren die Rentner mit Minijob, während andere Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind und sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.
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Deutsche Rentenversicherung: Hilfe bei der Steuer
Die Deutsche Rentenversicherung stellt Rentnern und Versicherten auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ helfen. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.
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Fragen und Antworten: Was genau ist mit „beitragspflichtigen Einnahmen i. S. der Rentenversicherung“ gemeint?
Nutzerfrage: „Unterpunkt Riester Rente: Was soll ich bei beitragspflichtigen Einnahmen zur Riester Rente eingeben?“
Lohnsteuer kompakt: „In der Regel entspricht das beitragspflichtige Einkommen i. S. der gesetzlichen Rentenversicherung Ihrem Bruttojahreseinkommen.
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Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei im Ruhestand
Die demografische Entwicklung und der zunehmende Fachkräftemangel haben den Gesetzgeber zum Handeln bewegt. Mit der Aktivrente wird ab 2026 ein neuer steuerlicher Anreiz geschaffen, damit Rentnerinnen und Rentner freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Kern der Regelung ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro, der das Arbeiten im Ruhestand spürbar attraktiver machen soll. Die Aktivrente senkt gezielt die Steuerbelastung auf Arbeitslohn im Alter und soll so zusätzliche Erwerbspotenziale erschließen.
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Steuererklärung 2025: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2025, die Sie im Blick haben sollten.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 %
Zum 1. Januar 2026 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich an. Was das für Versicherte und Arbeitgeber bedeutet und wer betroffen ist, erfährst du hier.
Mindesteigenbeitrag beim Riester-Vertrag prüfen und Zulage sichern
Viele Sparer verlieren jedes Jahr staatliche Förderung, weil sie den Mindesteigenbeitrag beim Riester-Vertrag nicht prüfen. Besonders nach einer Gehaltserhöhung oder Familienänderung kann eine Anpassung notwendig sein, um die volle Riester-Zulage zu erhalten.
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Lohnsteuer: Neue Berechnung der Vorsorgepauschale ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Berechnung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer grundlegend. Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Diese Werte gelten ab Januar
Ab 1. Januar 2026 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen beschlossen – mit spürbaren Auswirkungen für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier erfahren Sie, welche Grenzen für Kranken-, Renten- und knappschaftliche Rentenversicherung ab 2026 maßgeblich sind.
Künstlersozialversicherung 2026: Abgabesatz sinkt auf 4,9 Prozent
Gute Neuigkeiten für Unternehmen: Die Künstlersozialversicherung 2026 bringt eine finanzielle Entlastung mit sich. Ab dem 1. Januar 2026 sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf 4,9 Prozent – ein Schritt, der für Auftraggeber kreativer Leistungen bares Geld bedeutet.
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Steuerbescheid ändern mit eDaten: Korrektur nach § 175b AO
Steuerbescheid ändern mit eDaten – das ist möglich, wenn dem Finanzamt übermittelte elektronische Daten fehlerhaft oder verspätet eingegangen sind. Mit § 175b AO hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, wann und wie ein Steuerbescheid korrigiert werden darf – und zwar ohne besondere Voraussetzungen.
Grundrentenzuschlag: Freiwillige Beiträge zählen nicht
Wer auf den Grundrentenzuschlag hofft, sollte genau hinsehen: Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung helfen nicht weiter. Nur Pflichtzeiten zählen. Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 33 Jahren anrechenbaren Grundrentenzeiten können einen Grundrentenzuschlag erhalten. Doch wer sich auf freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verlässt, wird enttäuscht: Diese werden laut aktueller Rechtsprechung nicht berücksichtigt – mit weitreichenden Folgen für die Rentenhöhe.
Erwerbsminderungsrente 2024: Was Rentner jetzt wissen müssen
Zum 1. Juli 2024 gibt es wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Rund drei Millionen Rentner profitieren von einem Zuschlag. Was genau sich ändert, wer Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente 2024 hat und wie sie berechnet wird, erfahren Sie hier.
Rentenfreibetrag Witwenrente: Neuberechnung bei Einkommensanrechnung
Ändert sich die Witwen- oder Witwerrente durch die Anrechnung eigenen Einkommens, kann das Auswirkungen auf die Steuer haben – insbesondere auf den Rentenfreibetrag. Viele wissen nicht, dass in solchen Fällen der Rentenfreibetrag Witwenrente neu berechnet wird. Erfahren Sie hier, wie die Finanzverwaltung damit umgeht, welche Urteile bereits vorliegen und wie Sie Ihre Steuerbescheide absichern können.
Rentenanpassung 2025: Erhöhung um 3,74 Prozent
Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 %. Damit profitieren Rentnerinnen und Rentner erneut von der positiven Lohnentwicklung der Vorjahre. Was das für den Geldbeutel bedeutet – und welche steuerlichen Folgen die Rentenanpassung 2025 hat.
Rentenbesteuerung leicht erklärt: Neue Broschüre informiert
Das Wachstumschancengesetz bringt Erleichterungen für Rentner und Pensionäre: Der Besteuerungsanteil für Renten steigt künftig langsamer, und der Abbau des Versorgungsfreibetrags sowie des Altersentlastungsbetrags wird gestreckt. Doch was bedeutet das genau für die Rentenbesteuerung? Eine aktualisierte Broschüre der Deutschen Rentenversicherung bietet nun umfassende Informationen zur Rentenbesteuerung.
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Renten aus Altverträgen vor 2005: Steuerfreiheit in Gefahr?
Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor 2005 genießen steuerliche Vorteile – doch es gibt Streit um die Besteuerung der Rentenzahlungen. Während Kapitalauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben, will die Finanzverwaltung Renten aus Altverträgen weiterhin besteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied 2021 zugunsten der Steuerpflichtigen, doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird dieses Urteil ausgehebelt. Was bedeutet das für Betroffene?
Höherer Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen
Die steuerliche Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen wird auch 2025 weiter verbessert. Erfahren Sie, wie sich die aktuellen Höchstbeträge entwickelt haben und wie Sie die vollen Steuervorteile nutzen können.



















