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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Field help: (2015) Soll ein Anlage EÜR für diese Tätigkeit erzeugt werden?*

In der Regel ist die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) der Steuererklärung für jede Tätigkeit bzw. für jeden Betrieb beizufügen, wenn die Bruttoeinnahmen 17.500 Euro übersteigen.

Von der Erstelluing einer EÜR sind Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich ausgenommen. Sie können Ihren Gewinn wie bisher formlos ermitteln (zum Beispiel einfach mit einer Tabellenkalkulation wie Microsoft Excel) und einreichen. Wenn Ihre Bruttoeinnahmen unter 17.500 Euro liegen, können Sie daher hier angeben, ob Sie eine Anlage EÜR trotzdem für diese Tätigkeit erzeugen wollen.

 

Kleinstunternehmer, deren Betriebseinnahmen (Umsatz, nicht Gewinn!) weniger als 17.500 Euro brutto betragen, brauchen das Steuerformular "Anlage EÜR" nicht auszufüllen. Sie können Ihren Gewinn formlos durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln und diese Aufzeichnung der Steuererklärung beilegen (BMF-Schreiben vom 10.2.2005, BStBl. 2005 I S. 320).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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