Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2018) Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG

Dem Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG unterliegen folgende beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger (§ 49 EStG):

  • Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (z. B. Antrittsgelder, Honorare, Preisgelder, Vergütungen für die Teilnahme an Talkshows) sowie deren inländische Verwertung erzielt werden.
  • Einkünfte aus der Überlassung von im Inland verwerteten Rechten, z. B. Lizenzen und Urheberrechte (Filmrechte, Musikrechte, Patentrechte etc.) aber auch von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten ("Knowhow").
  • Einkünfte aus Aufsichtsratstätigkeiten bei inländischen Gesellschaften.

Die Schuldner der gezahlten Vergütungen sind dazu verpflichtet, Steuern einzubehalten, abzuführen und anzumelden. Das Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig für die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens.

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Die monatlichen Umrechnungskurse werden vom Bundesfinanzministerium ermittelt.

Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 14.12.2014)

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

Focus Money
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Focus
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt