Wie trifft man die Wahl der Veranlagungsart?
Ehepaare können sich in jedem Jahr entscheiden, ob sie sich einzeln oder zusammen veranlagen lassen. Ihre Wahl tragen Sie entweder auf der Steuererklärung ein oder geben eine einfache Erklärung ab. Bei der Nutzung von Lohnsteuer kompakt gibt Ihnen das Programm eine Empfehlung, welche Abgabeart lukrativer für Sie ist.
Lohnsteuer kompakt setzt bei Verheirateten voraus, dass i.d.R. die Zusammenveranlagung für verheiratete Steuerpflichtige die bessere Wahl ist und auch die höhere Steuererstattung erwirtschaftet. Daher werden auf den folgenden Seiten alle Angaben für die Abgabe der Steuererklärung eines zusammenveranlagten Ehepaares abgefragt.
Rufen Sie - nachdem Sie alle notwendigen Daten erfasst haben - die Seite "Berechnung Ihrer voraussichtlichen Steuerschuld" auf, indem Sie im oberen Bereich auf "Steuererstattung" bzw. "Nachzahlung" klicken. Nur wenn Sie verheiratet sind, können Sie dann auf der Berechnungsseite den "Veranlagungscheck" aufrufen.
Wenn Ihnen das Ergebnis des Veranlagungschecks angezeigt wird, haben Sie die Möglichkeit, den gemeinsamen Steuerfall der Zusammenveranlagung in zwei getrennte Steuerfälle für den Ehemann / Lebenspartner A und die Ehefrau / Lebenspartner B aufzusplitten und diese beiden Steuerfälle im Rahmen der Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern per ELSTER bei Ihrem Finanzamt einzureichen.
Die Übersicht der Steuerberechnung zeigt die Ergebnisse der getrennten und der Zusammenveranlagung. Sie können dann wählen, in welcher Form Sie Ihre Steuererklärung abgeben wollen. Wählen Sie dazu entweder „Weiter zur Abgabe Zusammenveranlagung“ bzw. „Weiter zur Abgabe Getrennte Veranlagung“.
Bitte beachten Sie, dass bei der Einzelveranlagung für Ehegatten technisch zwei Steuererklärungen abgegeben werden. Im ersten Schritt geben Sie dann die Steuererklärung für den Ehemann ab. Sobald diese übertragen wurde, können Sie die Steuererklärung für die Ehefrau abgeben.
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