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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wann sind die Grundsteuer-Vorauszahlungen fällig?

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird fällig am

  • 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel.

Beträgt der Grundsteuerjahresbetrag mehr als 15 Euro und weniger als 30 Euro, wird dieser am

  • 15. Februar und 15. August je zur Hälfte fällig.

Beträgt der Grundsteuerjahresbetrag nicht mehr als 15 Euro, wird dieser am

  • 15. August in voller Höhe fällig.

Abweichend von den beiden erstgenannten Fälligkeiten kann auf Antrag des Steuerschuldners die Grundsteuer am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Dieser Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die so beantragte Zahlungsweise bleibt auch für die Folgejahre gültig, es sei denn, Ihre Änderung wird bis zum 30. September für das folgende Jahr beantragt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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