Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung entdeckt haben, können Sie diese auch nach der Abgabe noch korrigieren. Wie Sie vorgehen, hängt davon ab, ob und wie Ihre Erklärung bereits ans Finanzamt übermittelt wurde.

Fall 1: Steuererklärung noch nicht an das Finanzamt übermittelt
Kein Problem – Sie können Ihre Daten in Lohnsteuer kompakt jederzeit anpassen und die Steuererklärung erneut elektronisch übermitteln.
Das Finanzamt verarbeitet automatisch die zuletzt übermittelte Version Ihrer Erklärung. Eine gesonderte Information an das Finanzamt ist nicht erforderlich.
Fall 2: Steuererklärung bereits elektronisch eingereicht (zertifiziert oder mit Identifikation)
Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut an das Finanzamt übermitteln.
Tipp: Informieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt vorab telefonisch, dass Sie eine korrigierte Erklärung senden. So vermeiden Sie, dass Ihr ursprünglicher Steuerfall bereits bearbeitet oder der Bescheid erstellt wird.
Fall 3: Steuerbescheid bereits erhalten
Liegt Ihnen bereits ein Steuerbescheid vor, ist eine neue Abgabe nicht mehr ausreichend. In diesem Fall müssen Sie formell Einspruch gegen den Bescheid einlegen, um eine Korrektur zu ermöglichen.
Ein entsprechendes Muster finden Sie in unseren Mustervorlagen unter dem Titel: „Einspruch wegen Irrtums“.
Fragen oder Unterstützung?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: [email protected]
Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne zurück.
Bewertungen des Textes: Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?
3.39
von 5
Anzahl an Bewertungen: 158