Wie schalten Sie den Datenabruf frei, wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind?
Wenn Sie bei ELSTER registriert sind, erhalten Sie keinen Freischaltcode per Post. In diesem Fall müssen Sie den Datenabruf direkt in Ihrem ELSTER-Benutzerkonto freischalten. Dazu benötigen Sie einen sogenannten Abrufcode.
Liegt Ihnen für ELSTER noch kein Abrufcode vor, loggen Sie sich zunächst im Mein-Elster-Portal ein:
Gehen Sie dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wählen dann "Bescheinigungen verwalten" aus. Anschließend wählen Sie "Zustimmung und Abrufcode".
Sie erhalten Ihren Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.
Freischaltung des Datenabrufs mit Abrufcode
Wenn Ihnen der Abrufcode für ELSTER bereits vorliegt, können Sie sofort mit der Freischaltung für den Datenabruf durch Lohnsteuer kompakt weitermachen.
Gehen Sie zum Mein-Elster-Portal und melden sich an:
- Nachdem Sie sich bei Mein ELSTER eingeloggt haben, wählen Sie "Formulare & Leistungen", dann "Bescheinigungen verwalten" und danach "Bescheinigungen anderer Personen" aus.
- Unter "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" finden Sie den Antrag der forium GmbH. Klicken Sie auf das Häkchen-Symbol, um den Antrag zu genehmigen.
- Geben Sie auf der nächsten Seite Ihre PIN und den Abrufcode ein und klicken Sie auf "Antrag genehmigen".
- Lohnsteuer kompakt (forium GmbH) hat nun die Berechtigung, Ihre elektronischen Daten in Ihrem Namen abzurufen.
Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, wenn neue Daten für Sie verfügbar sind.
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