Wie erfolgt eine spätere Korrektur bei Datenübermittlung durch Dritte?
Das Finanzamt übernimmt viele Daten automatisch, z. B. von:
- Arbeitgebern (Lohnsteuerbescheinigung)
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
Diese sogenannten elektronisch übermittelten Daten (eDaten) werden direkt in Ihre Steuererklärung übernommen.
Was passiert bei fehlerhaften oder verspäteten Daten?
Diese Daten können:
- fehlerhaft sein
- unvollständig übermittelt werden
- verspätet beim Finanzamt eingehen
→ In solchen Fällen kann Ihr Steuerbescheid zunächst falsch sein.
Korrektur durch das Finanzamt (§ 175b AO)
Sobald die richtigen Daten vorliegen, kann das Finanzamt den Steuerbescheid nachträglich ändern.
Das gilt auch, wenn:
- der Fehler nicht von Ihnen verursacht wurde
- das Finanzamt den Bescheid bereits geprüft hatte
- der Bescheid schon längere Zeit bestandskräftig war
→ Die Korrektur erfolgt automatisch auf Grundlage der korrigierten Daten.
Wichtige Konsequenz für Sie
Wenn ein Fehler auf übermittelten Daten Dritter beruht:
→ Der Steuerbescheid kann auch nachträglich zu Ihren Ungunsten geändert werden.
Ein Einspruch hilft in diesen Fällen in der Regel nicht, da das Finanzamt gesetzlich zur Korrektur verpflichtet ist.
Beispiel aus der Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 20.2.2024, IX R 20/23) hat entschieden:
Wird eine Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft oder unvollständig übermittelt, darf das Finanzamt den Steuerbescheid auch noch Jahre später ändern.
→ Das gilt selbst dann, wenn Sie Ihre Angaben korrekt gemacht haben und der Fehler ausschließlich bei der Datenübermittlung lag.
Was sollten Sie beachten?
- Prüfen Sie Ihre Steuerbescheinigung (z. B. vom Arbeitgeber) möglichst früh.
- Vergleichen Sie diese mit den Daten im Steuerbescheid.
- Klären Sie Fehler direkt mit der übermittelnden Stelle (z. B. Arbeitgeber).
→ Nur korrigierte Daten können vom Finanzamt berücksichtigt werden.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
Bewertungen des Textes: Wie erfolgt eine spätere Korrektur bei Datenübermittlung durch Dritte?
5.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 3