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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2017) Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von Lohnsteuer kompakt 2017 unterstützt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von Lohnsteuer kompakt 2017 unterstützt?

Programmumfang nach § 87c AO

Die Einkommensteuererklärung kann mit dieser Software nur für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erstellt werden. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) sind, ist eine Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit dieser Anwendung nicht möglich.

Die neueste Version für das Steuerjahr 2017 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:

  • ESt 1A - Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
  • Anlage WA-ESt - Weitere Angaben und Anträge zum Hauptformular (neu ab 2017
  • Anlage Kind - Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
  • Anlage VOR - Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
  • Anlage AV - Riester-Rente/ Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
  • Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    • inklusive Werbungskosten bei Reisetätigkeit/Auswärtstätigkeit
  • Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Anlage R - Renten und andere Leistungen
  • Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG sowie aus Wagniskapitalgesellschaften können derzeit leider nicht erfasst werden.
  • Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle), Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen können nicht erfasst werden.
  • Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
    • Die Einnahmenüberschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung
  • Anlage SO - Sonstige Einkünfte
    • Hier können erhaltene Unterhaltszahlungen, wiederkehrende Bezüge, Leistungen und Abgeordnetenbezüge erfasst werden.
    • Einkünfte aus Privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wirtschaftsgüter) können aktuell nicht erfasst werden
  • Anlage Unterhalt
    • Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)

Seit Herbst 2018 verfügbar:

  • Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte (Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sonstige Wirtschaftsgüter)

Wir werden Sie regelmäßig in unserem Newsletter und auf Facebook sowie Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.

Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung stehen nicht zur Verfügung:

  • Anlage AUS - Ausländische Einkünfte und Steuern
  • Anlage FW - zur Förderung des Wohneigentums
  • Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Anlage Weinbau -  zur Anlage L für nichtbuchführende Weinbaubetriebe
  • Anlage N-Gre - Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
  • EST 1C - Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen

Bewertungen des Textes: Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von Lohnsteuer kompakt 2017 unterstützt?

         

3.99 von 5
Anzahl an Bewertungen: 178

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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