Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2023) Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen in den ELStAM eintragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen in den ELStAM eintragen?

Steuerzahler, die einen Freibetrag in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen möchten, wenden sich an das Finanzamt. Falls Sie einen Lohnsteuerfreibetrag für hohe Werbungskosten berücksichtigen lassen wollen, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Gleiches gilt für die antragsgebundenen Abzugsmerkmale, wie Berücksichtigung volljähriger Kinder, Pflegekinder, Steuerklasse II für Alleinerziehende.

Auch wenn Sie bereits im Vorjahr einen solchen Freibetrag genutzt und die Verhältnisse sich nicht wesentlich geändert haben, ist ein erneuter Antrag für das neue Jahr erforderlich. Nur ein bereits eingetragener Behinderten-Pauschbetrag wird auch ohne erneuten Antrag weiterhin berücksichtigt. Gleiches gilt, wenn der Behinderten-Pauschbetrag für ein Kind auf die Eltern übertragen wurde.

Falls die gespeicherten ELStAM nicht korrekt sind, müssen Sie eine Berichtigung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. Hierzu verwenden Sie das Formular "Korrekturantrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen", das Sie beim Finanzamt oder im Internet erhalten.

Seit dem 1.1.2016 ist der Lohnsteuerfreibetrag im Regelfall für zwei Jahre gültig. Wenn sich innerhalb der zwei Jahre die Verhältnisse zu Ihren Gunsten verändern, können Sie den Freibetrag beim Finanzamt ändern lassen. Falls sich jedoch die Verhältnisse zu Ihren Ungunsten ändern, sind Sie verpflichtet, den Freibetrag ändern zu lassen. Eine Änderung kann sich zum Beispiel ergeben bei Arbeitgeberwechsel, wenn sich die Entfernung zur Arbeits- oder Tätigkeitsstätte wesentlich erhöht oder verringert oder eine doppelte Haushaltsführung begründet wird oder wegfällt (§ 39a Abs. 1 Satz 4-5 EStG).

Bewertungen des Textes: Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen in den ELStAM eintragen?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 1

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt