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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Umzugskosten



Wann werden Umzugskosten trotz geringer Fahrzeitersparnis anerkannt?

Das Finanzgericht Köln hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das den Steuerzahlern zugutekommt. Obwohl die erforderliche Fahrzeitersparnis von mindestens 1 Stunde nicht erreicht wurde, wurden die Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt. Umzugskosten sind steuerlich absetzbar, wenn berufliche Gründe vorliegen, wie der Wechsel des Arbeitgebers, eine Versetzung oder der Bezug bzw. die Räumung einer Dienstwohnung.

Aber wussten Sie, dass selbst bei einer Fahrzeitersparnis von weniger als einer Stunde ein Umzug beruflich veranlasst sein kann? Dies ist der Fall, wenn der Umzug zu einer "sonstigen wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen" führt.

Im vorliegenden Fall wurde die Arbeitsstätte nach dem Umzug in weniger als 5 Minuten zu Fuß erreicht. Die berufliche Veranlassung lag darin, dass die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel zu einer wesentlichen sonstigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führte (FG Köln vom 24.2.2016, 3 K 3502/13).

Weitere Gesichtspunkte, wie der Wegfall von Zeitdruck und Stress, spielten dabei eine Rolle. Auch die bequemere Handhabung des Transports von schwerem Gepäck wurde berücksichtigt. Die Finanzrichter betonten, dass das private Motiv des Eigentumserwerbs durch die berufliche Veranlassung nicht in Frage gestellt wird.

Sind Sie auf der Suche nach einer näher gelegenen Wohnung, um Zeit und Stress auf dem Arbeitsweg zu sparen? Selbst die Aufwendungen für die Suche, wenn sie nicht erfolgreich ist, können unter Umständen als (vergebliche) Umzugskosten geltend gemacht werden, vorausgesetzt, dass eine tägliche Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde zu erwarten wäre (FG Düsseldorf vom 24.3.1994, EFG 1994 S. 652).

Das Finanzgericht Hamburg hat ebenfalls entschieden, dass Umzugskosten beruflich veranlasst sein können, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt, ohne dass eine Fahrzeitersparnis eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel erfolgt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten ein Arbeitszimmer im Homeoffice einzurichten (FG Hamburg, Urteil vom 23.02.2023, 5 K 190/22, Revision VI R 3/23).

Wann werden Umzugskosten trotz geringer Fahrzeitersparnis anerkannt?



Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?

Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel in folgenden Fällen gegeben:

  • Ihr Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
  • Sie ziehen um, weil Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
  • Ihr Arbeitgeber hat Sie versetzt.
  • Sie verringern durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
  • Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung.
  • Sie ziehen an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.

Das Finanzgericht Hamburg hat kürzlich entschieden, dass Umzugskosten auch dann als beruflich veranlasst gelten können, wenn der Umzug zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt, ohne dass eine Reduzierung der Fahrzeit oder ein Arbeitsplatzwechsel stattfindet. Diese Erleichterung kann insbesondere für das Jahr 2020, das von der COVID-19-Pandemie geprägt war, angenommen werden. Ein Umzug wird als beruflich motiviert angesehen, wenn er dazu dient, in der neuen Wohnung für beide Ehepartner separate Arbeitszimmer einzurichten. Dies ermöglicht es ihnen, störungsfrei im Homeoffice zu arbeiten. (Urteil des FG Hamburg, 23.02.2023, Aktenzeichen: 5 K 190/22, Revision VI R 3/23).

 

Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?



Was kann ich als Umzugskosten absetzen?

Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:

Transportkosten

  • Hierzu zählen Ihre Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen in voller Höhe für das gesamte Umzugsgut. Weiterhin sind auch die Gebühren für Halteverbotsschilder, die Sie an der Be- oder Entladestelle aufstellen lassen, als Transportkosten absetzbar.
  • Ziehen Sie ohne Spediteur um, können Sie die Kosten für einen Mietwagen inklusive Kilometergeld, Aufwendungen für den Einsatz des eigenen Fahrzeugs in Höhe der Reisekostenpauschale und die Kosten des Verpackungsmaterials absetzen. Auch, wenn Sie Ihren mithelfenden Freunden Lohn zahlen, können Sie diese Aufwendungen absetzen.

Reisekosten

  • Am Umzugstag können Sie Reisekosten wie bei einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Bei der Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug können Sie also für jeden Kilometer die Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer ansetzen. Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, akzeptiert das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Kosten gegen Nachweis.
  • Für die Dauer des Umzugs können Sie weiterhin Verpflegungspauschbeträge für sich und Ihre mit umziehenden Haushaltsangehörigen mit den Pauschbeträgen wie bei Auswärtstätigkeit als Umzugskosten ansetzen. Können Sie Übernachtungskosten nachweisen, die Ihnen für die Tage vom Einladen bis zum Ausladen des Umzugsgutes entstehen, können Sie auch diese absetzen.

Doppelte Mietzahlungen

  • Wenn Sie aufgrund der Kündigungsfrist Ihrer alten Mietwohnung doppelt Miete zahlen müssen, obwohl Sie bereits in der neuen Wohnung leben, können Sie vom Tag des Auszugs an bis zum Ende des Mietverhältnisses die Mietzahlungen für die alte Wohnung als Werbungskosten absetzen.
  • Das gilt auch für die Nebenkosten. Wenn Sie die neue Wohnung bereits angemietet haben, aber noch nicht darin wohnen, können Sie die Mietzahlungen für die neue Wohnung als Werbungskosten abziehen.

Einrichtung

  • Die früher mit Pauschbeträgen abgefundenen Auslagen für einen Kochherd oder Öfen für jedes Zimmer einer Wohnung gehen ab dem 1.6.2020  in der neu ausgerichteten Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG) auf und werden daher nicht mehr gesondert ausgewiesen. Insbesondere die Streichung der Pauschalen für Heizöfen ist geboten, da Ofenheizung nicht mehr zeitgemäß und in der Praxis nicht mehr relevant ist.

Umzugsbedingter Nachhilfeunterricht

  • Wird wegen des Schulwechsels Ihrer Kinder Nachhilfeunterricht erforderlich, können Sie die Kosten absetzen.

Umzugskostenpauschale für "sonstige Umzugsauslagen"

  • Zusätzlich zu diesen tatsächlichen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale (Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen), für die keine Belege notwendig sind. Eine Tabelle und ausführliche Erklärung stehen im folgenden Abschnitt.

Was kann ich als Umzugskosten absetzen?



Welche Kosten deckt die Umzugskostenpauschale ab?

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch Kosten für sonstige Umzugsauslagen.

Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag - dem sogenannten Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen, auch: Umzugskostenpauschale - geltend gemacht werden.

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschalen für berufliche Umzüge zum 1.4.2023 angehoben (BMF-Schreiben vom 21.7.2021, IV C 5 - S 2353/20/10004).

Unter die Umzugspauschale fallen

  • Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer. Hierunter fällt zum Beispiel auch, wenn Sie Ihre Freunde als Dank für die Hilfe nach dem Möbelschleppen zum Essen einladen.
  • Fachgerechter An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten.
  • Fachgerechtes Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen.
  • Gebühren für die Ummeldung.
  • Anzeigen für die Wohnungssuche etc.
  • Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern Sie vertraglich zur Übernahme verpflichtet sind (aber nicht Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung, denn diese sind privat veranlasst).

Welche Kosten deckt die Umzugskostenpauschale ab?



Kann man auch Nachhilfeunterricht für die eigenen Kinder nach einem Umzug absetzen?

Benötigen die Kinder nach einem beruflich veranlassten Umzug Nachhilfeunterricht, sind die Kosten dafür bis zu einem Höchstbetrag als Werbungskosten absetzbar.

Das Finanzamt erkennt Ihre nachgewiesenen Aufwendungen nicht automatisch bis zu diesem Höchstbetrag an.

Bis zum 31.5.2020 gilt folgende Regelung: Ihre Unterrichtskosten werden zunächst bis zur Hälfte des Höchstbetrags in voller Höhe anerkannt und darüber hinaus zu 75%, bis die zweite Hälfte des Höchstbetrages ausgeschöpft ist. Insgesamt darf aber der Höchstbetrag nicht überschritten werden.

Beispiel

Familie Maier ist am 15.01.2020 von Hamburg nach Berlin zogen. Für Ihre Tochter entstanden 2023 zusätzliche Unterrichtskosten in Höhe von 1.500 Euro. Abzugsfähig sind zunächst einmal 1.022,50 Euro, also die Hälfte von 2.045 Euro. Von dem noch nicht berücksichtigten Betrag in Höhe von 477,50 Euro (1.500 Euro minus 1.022,50 Euro) sind weitere 358 Euro absetzbar (75 Prozent von 477,50 Euro). 

Insgesamt kann Familie Maier in der Einkommensteuererklärung 2023 Unterrichtskosten von 1.380 Euro geltend machen.

Aktuell wird für Umzüge ab dem 1.6.2020 die steuerliche Absetzbarkeit von Unterrichtskosten neu geregelt (aufgrund des "Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes" vom 9.12.2019). Wie bisher wird der abzugsfähige Höchstbetrag vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben und von Zeit zu Zeit angepasst (BMF-Schreiben vom 20.5.2020, IV C 5-S 2353/20/10004). Aktuell hat das Bundesfinanzministerium die Pauschalen und Höchstbeträge für berufliche Umzüge ab dem 1. April 2022 angehoben (BMF-Schreiben vom 21.7.2021, IV C 5-S 2353/20/10004 :002).

Die Notwendigkeit ist in geeigneter Weise, z.B. durch eine Bescheinigung der Schule, nachzuweisen. Neu ist, dass die Notwendigkeit jetzt bereits bei einem umzugsbedingten Bundeslandwechsel als gegeben angenommen wird. Grund für die Regelung sind die unterschiedlichen Lehr- und Rahmenpläne der bisherigen Schule gegenüber denen der neuen Schule.

Steuertipp: Folgende Feinheit sollten Sie noch kennen: Bei Umzügen kam es früher auf den Tag an, an dem Sie den Umzug beendet haben. Wurden die Möbel beispielsweise am 28.2. eingeladen und am 1.3. ausgeladen, hatten Sie Anspruch auf die höheren Beträge. Nun ist dies anders: Für die die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgeblich (BMF-Schreiben vom 20.5.2020).

Kann man auch Nachhilfeunterricht für die eigenen Kinder nach einem Umzug absetzen?


Feldhilfen

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Geben Sie an, in welcher Höhe Aufwendungen für Ihren Umzug entstanden sind.

Umzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u.a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z.B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung).

Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:

  • Kosten für eine Umzugsfirma
  • Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Kleiderkisten, Schutzhülle
  • Mietkosten für einen Transporter bzw. Einsatzkosten des eigenen Fahrzeugs/ Anhängers
  • Reparaturkosten für beschädigtes Umzugsgut
  • Wiederbeschaffungskosten für zerstörte/ verlorene Gegenstände
  • Gebühren für Halteverbotsschilder
  • Reisekosten am Umzugstag bzw. zur Besichtigung der Wohnung
  • Kosten für doppelte Mietzahlungen/ Mietnebenkosten
  • Kosten für Zeitungsanzeigen sowie Maklergebühren
  • Beschaffungskosten für einen Herd und Heizöfen

außerdem die Umzugskostenpauschale:

  • bei einem Umzug in 2023:
    • 886 Euro für Berechtigte,
    • 580 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied,
    • 177 Euro für Berechtigte, die zuvor keine eigene Wohnung hatten.

und die Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder:

  • bei einem Umzug in 2023: maximal 1.181 Euro
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Geben Sie an, welche Aufwendungen im Rahmen des Umzugs angefallen sind.

Umzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u.a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z.B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung).

Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:

  • Kosten für eine Umzugsfirma
  • Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Kleiderkisten, Schutzhülle
  • Mietkosten für einen Transporter bzw. Einsatzkosten des eigenen Fahrzeugs/ Anhängers
  • Reparaturkosten für beschädigtes Umzugsgut
  • Wiederbeschaffungskosten für zerstörte/ verlorene Gegenstände
  • Gebühren für Halteverbotsschilder
  • Reisekosten am Umzugstag bzw. zur Besichtigung der Wohnung
  • Kosten für doppelte Mietzahlungen/ Mietnebenkosten
  • Kosten für Zeitungsanzeigen sowie Maklergebühren
  • Beschaffungskosten für einen Herd und Heizöfen

außerdem die Umzugskostenpauschale:

  • bei einem Umzug 2023:
    • 886 Euro für Berechtigte,
    • 590 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied,
    • 177 Euro für Berechtigte, die zuvor keine eigene Wohnung hatten.

und die Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder:

  • bei einem Umzug 2023: maximal 1.181 Euro
Sind Ihnen Reisekosten im Rahmen des Umzugs entstanden?

Wenn Ihnen Reisekosten im Rahmen eines berufsbedingten Umzugs entstanden sind, können Sie diese in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.


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