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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2023) Was ist bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte absetzbar?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Was ist bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte absetzbar?

Manche Arbeitnehmer haben keine "erste Tätigkeitsstätte" und müssen sich auf Weisung ihres Arbeitgebers dauerhaft an einem gleichbleibenden Treffpunkt (Sammelpunkt) einfinden. Von dort aus beginnen sie ihre Arbeit oder fahren zum Arbeitsort.

Solche Treffpunkte sind beispielsweise ein Parkplatz oder das Fahrzeugdepot bei Berufskraftfahrern, Reisebusfahrern, Linienbusfahrern, Straßenbahnführern, Taxifahrern, Lokomotivführern, Zugbegleitern usw., die ihr Fahrzeug stets am gleichen Ort übernehmen.

Was ist steuerlich absetzbar?

  • Die Fahrten zwischen Wohnung und "Sammelpunkt" sind nur mit der Entfernungspauschale absetzbar.
  • Trotz Entfernungspauschale können Sie dennoch Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten absetzen. Denn mangels erster Tätigkeitsstätte sind Sie ja auswärts beruflich tätig. Es wird hier keine erste Tätigkeitsstätte fingiert, sondern nur die Anwendung der Entfernungspauschale vorgeschrieben. Hier gibt es keine Dreimonatsfrist, denn jede Fahrt gilt als neue Auswärtstätigkeit.

Berufskraftfahrer können eine Übernachtungspauschale in Höhe von 8 Euro pro Kalendertag als Werbungskosten absetzen - und zwar zusätzlich zum "normalen" Verpflegungspauschbetrag. Dies gilt für den An- oder Abreisetag sowie jeden Kalendertag mit einer Abwesenheit von 24 Stunden im Rahmen einer Auswärtstätigkeit im In- oder Ausland (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG, eingefügt durch das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften").

Lohnsteuer kompakt

Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden: 

(1) Das Einsatzgebiet eines Werksbahn-Lokführers gilt als erste Tätigkeitsstätte und nicht als weiträumiges Tätigkeitsgebiet (BFH-Urteil vom 1. 10. 2020, VI R 36/18).

(2) Auch Rettungsassistenten und Postzusteller arbeiten im steuerlichen Sinne nicht in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet, sondern verfügen über eine erste Tätigkeitsstätte (BFH-Urteile vom 30. 9. 2020, VI R 11/19; VI R 10/19; VI R 12/19).

(3) Ein Betriebshof ist nicht die erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers, wenn dieser dort lediglich die Ansage der Tourenleitung anhört, Tourenbuch, Fahrzeugpapiere und -schlüssel entgegennimmt sowie die Fahrzeugbeleuchtung kontrolliert (BFH-Urteil vom 2. 9. 2021, VI R 25/19). In diesem Fall können Müllwerker Verpflegungsmehraufwendungen von 14 Euro pro Tag steuerlich geltend machen, sobald sie mehr als acht Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind – unabhängig davon, wie lange sie zusätzlich vom Betriebshof entfernt sind.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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