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Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?

Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch. Wollen Sie eine Pauschale je Bewerbung ansetzen, kommt es auf das Verständnis des jeweiligen Sachbearbeiters an.

Bei höheren Bewerbungskosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, da dann die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten ist.

Wenn Sie die einzelnen Posten nicht nachweisen können, sollten Sie diese schätzen. Das Finanzgericht Köln hält dabei folgende Beträge für angemessen (FG Köln vom 7.7.2004, 7 K 932/03):

  • für eine Bewerbung mit Bewerbungsmappe 9,00 Euro,
  • für eine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe 2,50 Euro (z. B. für E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen).

Manche Finanzämter betrachten auch 10 Euro bis 15 Euro pro Bewerbung als glaubhaft, wenn die Bewerbungen nachgewiesen werden, z. B. durch Zwischen- oder Absagebescheide oder sonstigen Schriftverkehr mit den betreffenden Arbeitgebern.

Für Vorstellungsgespräche können Reisekosten nach Dienstreisegrundsätzen, also Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe, Mehraufwendungen für Verpflegung, ggf. Übernachtungskosten und Reisenebenkosten geltend gemacht werden. Erstattungen müssen selbstverständlich von den geltend gemachten Aufwendungen abgezogen werden. Dies gilt auch für Zuschüsse des Arbeitsamtes.

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