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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2023) Was fällt unter die Reisenebenkosten?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was fällt unter die Reisenebenkosten?

Zu den abzugsfähigen Reisekosten gehören des Weiteren auch die sonstigen kleineren und größeren Ausgaben, die bei einer Auswärtstätigkeit anfallen. Diese Aufwendungen sind in nachgewiesener Höhe absetzbar. Falls ein Nachweis nicht möglich ist, können Sie die Ausgaben auch glaubhaft machen und der Höhe nach schätzen.

Als Reisenebenkosten kommen beispielsweise in Betracht:

  • Fahrtkosten am Zielort, z. B. für Taxi, Mietwagen, Straßenbahn, U- oder S-Bahn (Fahrkarte, Fahrkarten, Ticket, Bahnticket),
  • Autobahngebühren (z. B. in Frankreich),
  • Fährkosten (Autofähre Meersburg-Konstanz),
  • Parkgebühren,
  • Auslagen für Telefonate und beruflichen Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern,
  • Aufwendungen infolge eines Verkehrsunfalls,
  • Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen,

Für so manche Nebenkosten werden Sie keine Belege bekommen haben oder diese nicht aufbewahrt haben (z.B. für Trinkgelder, Gepäckaufbewahrung, berufliche Telefonate, Verlust, Diebstahl).

In diesem Fall hilft zur Glaubhaftmachung ein Eigenbeleg: Notieren Sie auf einem Blatt die Art und die Höhe der Ausgaben, den Ort und das Datum und bestätigen Sie die Angaben mit Ihrer Unterschrift.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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