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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wurde der Ausbildungsfreibetrag 2023 erhöht?

Eltern, die Kindergeld oder Kinderfreibeträge für ihre in Schul- oder Berufsausbildung befindlichen Kinder erhalten, haben einen Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro für "Sonderbedarf", wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist (§ 33a Abs. 2 EStG).

Ab 2023 wird der Ausbildungsfreibetrag von 924 EUR auf 1.200 EUR erhöht (§ 33a Abs. 2 EStG, geändert durch das "Jahressteuergesetz 2022" vom 16.12.2022).

Der Ausbildungsfreibetrag verringert sich monatlich um ein Zwölftel, wenn die Voraussetzungen nicht für den vollen Kalendermonat vorliegen. Zudem wird der Ausbildungsfreibetrag gekürzt, wenn das Kind in einem ausländischen Staat mit einem niedrigeren Lebensstandard lebt, entsprechend der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel.

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