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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2023) Wurde der Ausbildungsfreibetrag 2023 erhöht?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wurde der Ausbildungsfreibetrag 2023 erhöht?

Eltern, die Kindergeld oder Kinderfreibeträge für ihre in Schul- oder Berufsausbildung befindlichen Kinder erhalten, haben einen Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro für "Sonderbedarf", wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist (§ 33a Abs. 2 EStG).

Ab 2023 wird der Ausbildungsfreibetrag von 924 EUR auf 1.200 EUR erhöht (§ 33a Abs. 2 EStG, geändert durch das "Jahressteuergesetz 2022" vom 16.12.2022).

Der Ausbildungsfreibetrag verringert sich monatlich um ein Zwölftel, wenn die Voraussetzungen nicht für den vollen Kalendermonat vorliegen. Zudem wird der Ausbildungsfreibetrag gekürzt, wenn das Kind in einem ausländischen Staat mit einem niedrigeren Lebensstandard lebt, entsprechend der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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