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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2025) Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?

Eltern haben auch dann Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge, wenn ihr volljähriges Kind arbeitslos ist und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist, dass das Kind bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einer entsprechenden Stelle im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz als arbeitssuchend gemeldet ist (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Geringfügige Beschäftigung ist unschädlich

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn das Kind einer geringfügigen oder kurzzeitigen Beschäftigung nachgeht:

  • Maximal 556 Euro monatlicher Durchschnittsverdienst (Minijob)
  • Kurzfristige Beschäftigung: höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, nicht berufsmäßig
  • Wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden

In diesen Fällen gilt das Kind weiterhin als arbeitslos.

Wann endet die Meldung als arbeitsuchend?

Der Anspruch auf Kindergeld entfällt, wenn die Meldung als arbeitsuchend endet. Dies ist laut Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 22.09.2022, III R 37/21) nur unter bestimmten Bedingungen gegeben:

Die Meldung als arbeitsuchend endet:
  • Auf ausdrücklichen Antrag des Kindes (§ 38 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III analog)
  • Durch eine wirksam bekanntgegebene Einstellungsverfügung der Agentur für Arbeit
  • Bei Pflichtverletzungen des Kindes, die eine Einstellung der Vermittlung rechtfertigen (§ 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III)

Fehlt eine Pflichtverletzung oder eine Abmeldung, bleibt die Meldung als arbeitssuchend für das Kindergeldrecht bestehen – unter Umständen bis zum 21. Geburtstag.

Dienstanweisung Kindergeld 2025 (DA-KG 2025)

Die Familienkassen orientieren sich an der aktuellen Dienstanweisung Kindergeld 2025 (DA-KG 2025 Tz. A 14.1). Wichtige Punkte:

  • Ist die Einstellung der Vermittlung zu Recht erfolgt, entfällt der Kindergeldanspruch.
  • Unschädlich bleiben: geringfügige Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit unter 15 Wochenstunden, Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
  • Auch eine Arbeitsuchendmeldung im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz wird anerkannt.
  • Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters – z. B. mit dem Formular KG 11a. Weitere Prüfungen sind nicht erforderlich.
Wichtiger Hinweis

Die Dienstanweisung Kindergeld ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine interne Verwaltungsvorschrift. Für Finanzgerichte ist sie nicht bindend – ausschlaggebend sind allein das Gesetz und die Rechtsprechung.

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