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(2025) Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!

Wer Angehörige im Ausland finanziell unterstützt, muss gegenüber dem Finanzamt umfangreiche Nachweise erbringen. Seit 2007 gelten hierfür besonders strenge Anforderungen, sowohl an die Dokumentation der Zahlung als auch an den Nachweis der Bedürftigkeit der Empfänger.

Beispiel: Abgelehnter Fall durch den BFH

In einem aktuellen Fall lehnte der Bundesfinanzhof (BFH) den steuerlichen Abzug von 5.000 Euro ab, die ein in Deutschland lebender Sohn an seine Eltern in Indonesien gezahlt hatte. Der Nachweis der Bedürftigkeit war unzureichend: Die vorgelegten Bescheinigungen enthielten keine Angaben zu früheren Einkünften oder zur Vermögenslage der Eltern. Laut BFH müssen solche Unterlagen jedoch umfassende Informationen enthalten, etwa über Einkommen vor Beginn der Unterstützung oder vorhandenes Vermögen wie Immobilienbesitz.

Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit

Das Finanzamt akzeptiert Bescheinigungen nur, wenn sie vollständig und detailliert sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben über Einkommen vor Beginn der Zahlungen
  • Informationen zur aktuellen Vermögenslage
  • Ausschluss aller relevanten Einkünfte (nicht nur Renten oder Gehälter)

Fehlende Informationen führen regelmäßig zur Ablehnung der Anerkennung als außergewöhnliche Belastung.

Ausnahme: Beweiserleichterungen bei besonderen Umständen

Der BFH betont jedoch, dass die Nachweispflichten zumutbar und realisierbar sein müssen. Bei außergewöhnlichen Umständen – etwa bei Krieg oder fehlender Verwaltungsstruktur im Wohnsitzland der unterhaltenen Person – können Erleichterungen gewährt werden.

Besonderheit bei Familienheimfahrten

Barzahlungen im Rahmen von Familienheimfahrten unterliegen erleichterten Nachweispflichten:

  • Wenn Sie bei einer Heimfahrt (z. B. zu Ihrer Familie im Ausland) Bargeld übergeben, müssen Sie den Geldbetrag nicht im Detail nachweisen – solange der Betrag pro Heimfahrt einen Netto-Monatslohn nicht übersteigt.
  • Pro Jahr ist ein Höchstbetrag von vier Netto-Monatslöhnen abzüglich anderweitiger Zahlungen begünstigt.
  • Wichtig: Die Reise selbst muss nachgewiesen werden – z. B. durch Flugtickets, Tankquittungen oder Visa.
Neue Regel ab 2025: Nur noch Überweisung zulässig

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Vorgabe:
Unterhaltszahlungen ins Ausland sind nur noch dann abziehbar, wenn sie per Banküberweisung auf ein Konto des Empfängers erfolgen.

Diese Regelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 eingeführt (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG) und betrifft alle Geldzuwendungen. Barzahlungen – auch im Rahmen von Familienheimfahrten – werden dann nicht mehr anerkannt.

Hinweis auf Verwaltungsregelungen bei Ausnahmesituationen

In Ausnahmefällen, z. B. bei Kriegsereignissen oder humanitären Krisen, kann die Finanzverwaltung nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen erleichterte Nachweise zulassen.

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