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(2025) Wie hängen Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie hängen Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?

Für die Freibeträge gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Anspruch auf Kindergeld: Es muss ein Kindschaftsverhältnis vorliegen, das Kind muss zu Ihrem Haushalt gehören und unter 18 sein bzw. die Bedingungen für den verlängerten Anspruch auf Kindergeld erfüllen.

Der jährliche Kinderfreibetrag liegt im Jahre 2025 für Eltern, die steuerlich zusammen veranlagt werden, bei 6.024 Euro, der  BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) bei 2.928 Euro. So steht Eltern für das Steuerjahr 2025 ein Freibetrag von insgesamt 8.952 Euro je Kind zu. Für getrennt Veranlagte bzw. Alleinstehende gilt, dass jeder Elternteil jeweils Anspruch auf den halben Freibetrag hat.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob die steuerliche Entlastung durch Kinderfreibeträge günstiger ist als das Kindergeld. Maßgeblich ist dabei der Anspruch auf Kindergeld, nicht die tatsächlich erhaltenen Zahlungen. Dieser Vergleich wird Günstigerprüfung genannt (§ 31 EStG). Sie müssen dazu nichts selbst berechnen.

Problem: Kindergeld zu spät beantragt

In vielen Fällen gehen Eltern leer aus, wenn sie das Kindergeld nicht rechtzeitig beantragt haben. Denn:

  • Auch nicht ausgezahltes Kindergeld wird bei der Günstigerprüfung als Anspruch angerechnet.
  • Eine nachträgliche Auszahlung ist gesetzlich auf sechs Monate begrenzt (§ 66 Abs. 3 EStG).
  • Damit entfallen sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Freibeträge – obwohl ein Anspruch bestanden hätte.
Gesetzesänderung bringt Verbesserung

Durch eine Änderung des § 31 EStG im Rahmen des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wird nun berücksichtigt, ob das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wurde. Wurde es zu spät beantragt und nicht ausgezahlt, zählt der bloße Anspruch nicht mehr – dadurch können Eltern trotz verspäteter Antragstellung von den Kinderfreibeträgen profitieren.

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