Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2025) Welche besonderen Merkzeichen bei Behinderung gibt es?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche besonderen Merkzeichen bei Behinderung gibt es?

Menschen mit Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen. Grundlage hierfür ist in vielen Fällen der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) oder der Ansatz außergewöhnlicher Belastungen, etwa für Fahrtkosten. Entscheidend sind dabei die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen. Doch nicht alle Merkzeichen sind für die Steuererklärung relevant.

Welche Merkzeichen sind steuerlich relevant?

In der Steuererklärung 2025 können nur die Merkzeichen berücksichtigt werden, die steuerliche Folgen haben – insbesondere für den Behinderten-Pauschbetrag oder Fahrtkostenregelungen. Dazu zählen:

  • G (erheblich gehbehindert): Berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zur Geltendmachung von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG).
  • aG (außergewöhnlich gehbehindert): Führt zu einer erhöhten Fahrtkostenpauschale; pauschale Kilometeransätze für Privatfahrten können angesetzt werden.
  • H (hilflos): Führt zu einem erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro jährlich (§ 33b Abs. 3 EStG).
  • Bl (blind): Ebenfalls Anspruch auf den Pauschbetrag von 3.700 Euro (§ 33b Abs. 3 EStG).
  • Tbl (taubblind): Schwerwiegender Fall – Anspruch auf den höchsten Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 3.700 Euro jährlich.

Diese Merkzeichen müssen im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung bzw. in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" angegeben werden. Ein entsprechender Feststellungsbescheid des Versorgungsamts ist beizufügen bzw. bereits beim Finanzamt hinterlegt.

Welche Merkzeichen sind für die Steuer nicht relevant?

Einige Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben keine steuerlichen Auswirkungen und werden in der Einkommensteuererklärung nicht abgefragt:

  • Gl (gehörlos): Gehörlose Personen mit dem Merkzeichen "Gl" erhalten den Behinderten-Pauschbetrag entsprechend ihrem festgestellten Grad der Behinderung (GdB).
  • RF (Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht): Ausschließlich relevant für den Rundfunkbeitrag, hat keinen Einfluss auf die Einkommensteuer.
  • 1. Kl. (Berechtigung zur 1. Klasse im Bahnverkehr): Bezieht sich nur auf bahnrechtliche Regelungen, nicht steuerlich relevant.
  • VB (Versorgungsberechtigt): Hinweis auf eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, jedoch ohne steuerliche Auswirkung.
  • ZB (Zusatzversorgung): Ein verwaltungstechnisches Merkzeichen, das steuerlich nicht berücksichtigt wird.

Hinweis: Die Anerkennung der Merkzeichen erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt und sollte stets aktuell sein. Für die steuerliche Geltendmachung genügt in der Regel ein Hinweis auf den gültigen Bescheid, sofern dieser dem Finanzamt bereits vorliegt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt