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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Miet- / Übernachtungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Miet- / Übernachtungskosten

Geben Sie hier die Kosten für Ihre Unterkunft am Beschäftigungsort an.

Hierunter fallen u.a.:

  • Miete inklusive Betriebskosten, auch für möblierte Wohnung,
  • Reinigung und Pflege der Wohnung,
  • Anschaffungskosten für notwendige Einrichtungsgegenstände, ggf. in Form der AfA,
  • Zweitwohnungssteuer,
  • Rundfunkbeitrag,
  • Renovierung,
  • Miet- oder Pachtgebühren für einen Kfz-Stellplatz, auch in der Tiefgarage,
  • Miete für einen separat angemieteten Kfz-Stellplatz,
  • Aufwendungen für Gartennutzung,
  • bei einer Eigentumswohnung: AfA, Schuldzinsen, Reparaturen, Nebenkosten, Reinigung, Einrichtungsgegenstände.

Wichtig: Das Finanzamt berücksichtigt im Inland die tatsächlichen Kosten bis zu 1.000 Euro im Monat. Im Ausland können die Kosten in nachgewiesener Höhe für eine angemessene Zweitwohnung (max. 60 m²) geltend gemacht werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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