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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Field help: (2014) Bezeichnung des Gebäudes/Objekts

This text refers to the Steuererklärung 2014. You can find the version for the Steuererklärung 2025 at:
(2025): Bezeichnung des Gebäudes/Objekts

Geben Sie hier bitte an, wo sich das von Ihnen und/oder Ihrem Partner gemietete Gebäude bzw. die Eigentumswohnung befindet, in der Sie und/oder Ihr Partner einzelne Räume bzw. Wohnungen untervermietet haben.

Vorübergehende Untervermietung

Vermieten Sie einzelne Räume in Ihrer selbst genutzten, eigenen oder gemieteten Wohnung, dann erzielen Sie grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Steuererklärung anzugeben sind.

Eine Ausnahme besteht nur bei einer vorübergehenden Vermietung einzelner Räume. Aus Vereinfachungsgründen brauchen Sie Mieteinnahmen von weniger als 520,00 Euro im Veranlagungszeitraum nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Wichtig: Der Betrag von 520,00 Euro ist kein Freibetrag, d.h. übersteigen Ihre Mieteinnahmen diesen Betrag, müssen Sie in der Steuererklärung die gesamten Einnahmen angeben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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