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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Berufsausbildung des Steuerpflichtigen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Berufsausbildung des Steuerpflichtigen

Die Ausgaben für eine Berufsausbildung können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Das heißt, diese Kosten mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit natürlich auch Ihre Steuerlast.

Wenn Sie im Jahr 2014 an mehreren Ausbildungen teilgenommen haben, können Sie auf den Folgeseiten alle Bildungsmaßnahmen erfassen.

Wichtig: Geht es bei einer Ausbildung oder einer Fortbildung lediglich um Allgemeinbildung oder ein Hobby (z.B. VHS-Kurse) ohne erkennbare Absicht, später eine Erwerbstätigkeit in diesem Bereich auszuüben, können die Kosten nicht abgesetzt werden. Solche Kosten sind als "Liebhaberei" bzw. als "Privatangelegenheit" nicht steuerliche abzugsfähig.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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