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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2015) Unterhaltsleistungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Unterhaltsleistungen

Hier können Sie Unterhaltsleistungen erfassen.

Einkünfte aus Unterhaltsleistungen sind nur steuerpflichtig, wenn der Unterhalt vom geschiedenen oder getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner gezahlt wird und Sie dem sog. "Realsplitting" zugestimmt haben (Zustimmung auf der Anlage U).

Erhaltene Unterhaltsleistungen sind maximal bis zu einem Betrag von 13.805 Euro zzgl. übernommener Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung steuerpflichtig. Der geschiedene oder getrennt lebende Ehe-/Lebenspartner kann die Zahlungen dann seinerseits als Sonderausgaben abziehen.

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

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