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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2015) Soll eine Anlage EÜR für diese Tätigkeit erzeugt werden?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Soll eine Anlage EÜR für diese Tätigkeit erzeugt werden?

In der Regel ist die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) der Steuererklärung für jede Tätigkeit bzw. für jeden Betrieb beizufügen, wenn die Bruttoeinnahmen 17.500 Euro übersteigen.

Von der Erstelluing einer EÜR sind Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich ausgenommen. Sie können Ihren Gewinn wie bisher formlos ermitteln (zum Beispiel einfach mit einer Tabellenkalkulation wie Microsoft Excel) und einreichen. Wenn Ihre Bruttoeinnahmen unter 17.500 Euro liegen, können Sie daher hier angeben, ob Sie eine Anlage EÜR trotzdem für diese Tätigkeit erzeugen wollen.

 

Kleinstunternehmer, deren Betriebseinnahmen (Umsatz, nicht Gewinn!) weniger als 17.500 Euro brutto betragen, brauchen das Steuerformular "Anlage EÜR" nicht auszufüllen. Sie können Ihren Gewinn formlos durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln und diese Aufzeichnung der Steuererklärung beilegen (BMF-Schreiben vom 10.2.2005, BStBl. 2005 I S. 320).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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WirtschaftsWoche

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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