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Feldhilfe: (2015) Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können im Jahr ihrer Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung
des Empfängers beantragt und der Empfänger im Inland lebt.

Die Ausgleichsleistungen hat der Empfänger als Sonstige Einkünfte (Anlage SO) zu versteuern . Der Antrag gilt nur für ein ganzes Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen
werden. Die Zustimmung ist wirksam, solange sie der Empfänger nicht widerruft. Für den Antrag verwenden Sie bitte die Anlage U. Die Anlage U ist immer vom Geber (Ihnen) und  vom Empfänger der Ausgleichsleistungen zu unterschreiben.

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