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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben, der nicht in der Anlage N-AUS erfasst wurde.

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Steuerabzug gehören beispielsweise

  • von Dritten gezahlter Arbeitslohn,
  • Verdienstausfallentschädigungen,
  • nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit von öffentlichen Kassen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Arbeitgeberanteilen an den Krankenkassenbeiträgen
  • der steuerpflichtige Teil der Ausgleichsleistungen (bisher gezahlte steuerfreie Leistungen bitte auf einem besonderen Blatt erläutern).

Wichtig: Einen Minijob (450-Euro-Job) müssen Sie hier nicht eintragen. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Sozialabgaben. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen Sie dann nicht in der Steuererklärung angeben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026