Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Bezeichnung des Gebäudes/Objekts

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Bezeichnung des Gebäudes/Objekts

Geben Sie hier an, wo sich das von Ihnen und/oder Ihrem Partner gemietete Gebäude bzw. die Eigentumswohnung befindet, in der Sie und/oder Ihr Partner einzelne Räume bzw. Wohnungen untervermietet haben.

Vermieten Sie einzelne Räume in Ihrer selbst genutzten, eigenen oder gemieteten Wohnung, dann erzielen Sie grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Steuererklärung anzugeben sind.

Eine Ausnahme besteht nur bei einer vorübergehenden Vermietung einzelner Räume. Aus Vereinfachungsgründen brauchen Sie Mieteinnahmen von weniger als 520 Euro pro Jahr nicht in der Steuererklärung anzugeben.

Wichtig: Der Betrag von 520 Euro ist kein Freibetrag, d.h. übersteigen Ihre Mieteinnahmen diesen Betrag, müssen Sie in der Steuererklärung die gesamten Einnahmen angeben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt