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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Bezeichnung des Gebäudes/Objekts

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Bezeichnung des Gebäudes/Objekts

Geben Sie hier an, wo sich das von Ihnen und/oder Ihrem Partner gemietete Gebäude bzw. die Eigentumswohnung befindet, in der Sie und/oder Ihr Partner einzelne Räume bzw. Wohnungen untervermietet haben.

Vermieten Sie einzelne Räume in Ihrer selbst genutzten, eigenen oder gemieteten Wohnung, dann erzielen Sie grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Steuererklärung anzugeben sind.

Eine Ausnahme besteht nur bei einer vorübergehenden Vermietung einzelner Räume. Aus Vereinfachungsgründen brauchen Sie Mieteinnahmen von weniger als 520 Euro pro Jahr nicht in der Steuererklärung anzugeben.

Wichtig: Der Betrag von 520 Euro ist kein Freibetrag, d.h. übersteigen Ihre Mieteinnahmen diesen Betrag, müssen Sie in der Steuererklärung die gesamten Einnahmen angeben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026