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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Verwandtschaftsverhältnis

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Verwandtschaftsverhältnis

Wählen Sie hier aus, in welchem Verwandschaftsverhältnis die unterstützte Person zu Ihnen steht.

Nicht unterhaltsberechtigte Personen sind

  • Geschwister,
  • Schwiegerkinder,
  • Tante und Onkel,
  • Nichte und Neffe,
  • Cousin und Cousine,
  • Stiefvater und -mutter,
  • Verlobte und Verlobter.

Unterhaltsleistungen an Verwandte, die Ihnen gegenüber nicht unterhaltsberechtigt sind, sind seit 1996 steuerlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Finanzverwaltung erkennt die Unterhaltsleistungen steuerlich nur an, wenn auf Grund der Unterhaltsleistung öffentliche Mittel (z. B. Arbeitslosengeld II) gekürzt oder nicht gewährt wurden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026