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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

Tragen Sie hier sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen mit Nettobeträgen (also Einnahmen ohne Umsatzsteuer) ein, gleichgültig, ob diese dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.

Die auf die Betriebseinnahmen entfallende Umsatzsteuer ist gesondert in Zeile "Vereinnahmte Umsatzsteuer" anzugeben. Einnahmen aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, z. B. eines Betriebs-Pkw, gehören in die Zeile "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen".

Hinweis: Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen ganz bestimmte Umsätze, die abschließend in § 12 Abs. 2 UStG aufgeführt sind.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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