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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Bezeichnung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Bezeichnung

Geben Sie die Bezeichnung der Aufwendungen für das Arbeitszimmer an.

Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer können in direkt zurechenbare und anteilige Kosten unterteilt werden.

Zu den direkt zurechenbaren Kosten zählen alle Ausgaben für ausgeführte Renovierungsarbeiten sowie für die Raumausstattung (ohne Möbel) des Arbeitszimmers. Dazu gehören insbesondere

  • Malerarbeiten, Tapezierarbeiten
  • Anstrich der Türen
  • Innenanstrich der Fenster
  • Deckenlampen, Vorhänge
  • Teppichboden.

Die anteiligen Kosten können nur entsprechend dem Flächenanteil des Arbeitszimmers an der ganzen Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zu den anteiligen Kosten gehören u.a.:

  • Heizung
  • Miete (bei Mietwohnungen)
  • Wasser/Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Schornsteinfeger
  • Gebäudeversicherungen
  • Schuldzinsen
  • Grundsteuer
  • Hausratversicherung
  • Renovierungskosten

Arbeitsmittel (z.B. ausschließlich beruflich genutzte Schreibtische, Bücherschränke, Computer in Höhe des beruflichen Nutzungsumfangs) gehören nicht zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026