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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Verwaltungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Verwaltungskosten

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Verwaltungskosten des vermieteten Objekts entstanden sind, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Verwaltungskosten dürfen im Gegensatz zu den Nebenkosten nicht auf die Mieter umgelegt werden, sind jedoch als Werbungskosten absetzbar.

Auf der Seite "Verwaltungskosten" können Sie daher u. a folgende Aufwendungen erfassen:

  • Gebühren für die Verwaltung
  • Personalkosten
  • Kosten für Selbstverwaltung
  • Telefon-, Porto-, Fahrtkosten
  • Kosten für die Suche eines geeigneten Mieters
  • Abstandszahlungen an Mieter zur Räumung der Wohnung
  • Kontogebühren (Mietkonto)
  • Kosten für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietverhältnis
  • Beiträge zu Haus- und Grundbesitzervereinen
ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

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