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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Einkünfte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Einkünfte

Wählen sie hier aus, mit welcher Tätigkeit Sie die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.

  • Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, wählen Sie hier "aus einer freiberuflichen Tätigkeit" aus.
  • Falls sich Ihre Kanzlei, Praxis, Büro usw. nicht in derselben Gemeinde befindet, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. Hierzu müssen Sie dem Betriebsfinanzamt eine "Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung" einreichen. Wählen Sie in diesem Fall bitte "lt. gesonderter Feststellung" aus.
  • Wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit gemeinsam mit anderen Freiberuflern ausüben, z. B. in einer Sozietät, Büro- oder Praxisgemeinschaft, oder wenn Sie an einer Partnergesellschaft beteiligt sind, wählen Sie hier aus einer Beteiligung" aus.
  • Wählen Sie "aus einer Tätigkeit mit Betriebsausgabenpauschale" aus, wenn Sie eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen können.
  • Wählen Sie "aus einer selbständigen Nebentätigkeit (z.B. Übungsleiter)" aus, wenn Sie Einnahmen aus einer nebenberuflichen begünstigten Tätigkeit angeben sollen. Geben Sie hier nur nebenberufliche Tätigkeiten mit den zugehörigen Vergütungen an, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026