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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Spenden und Mitgliedsbeiträge

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Spenden und Mitgliedsbeiträge

Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, setzen Sie hier ein Häkchen.

In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an

  • gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen,
  • politische Parteien,
  • unabhängige Wählervereinigungen,
  • Stiftungen.

Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitorientierte Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026