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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Wurde in diesem Wirtschaftsjahr die Gewinnermittlungsart gewechselt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wurde in diesem Wirtschaftsjahr die Gewinnermittlungsart gewechselt?

Wählen Sie hier "ja" aus, wenn im Wirtschaftsjahr die Gewinnermittlungsart gewechselt wurde.

Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. nach Durchschnittssätzen zur Einnahmeüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen.

Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls einzutragen.

Finanztip

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Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026