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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Haben Sie die Person persönlich und unentgeltlich gepflegt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Haben Sie die Person persönlich und unentgeltlich gepflegt?

Wenn Sie die oben genannte Person persönlich und unentgeltlich gepflegt haben, wählen Sie "ja" aus.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann bei seiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Sie müssen allerdings persönlich pflegen, um den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Dabei dürfen Sie sich aber von Pflegeinstitutionen unterstützen lassen, wobei Ihr Anteil an der Pflege jedoch mindestens 10 % betragen muss.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026