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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Lebte 2017 in Ihrem Haushalt eine weitere alleinstehende Person?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Lebte 2017 in Ihrem Haushalt eine weitere alleinstehende Person?

Wählen Sie "Ja", wenn Sie ganzjährig einen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person geführt haben.

Lebten Sie an mindestens einem Tag im Jahr 2017 alleine in dem Haushalt, wählen Sie "Nein" aus. In diesem Fall erhalten Sie den Höchstbetrag alleine.

Erläuterung: Sie gelten als "alleinstehend", wenn Sie ledig sind. Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner/in "nur" zusammenleben, sind Sie ebenfalls "alleinstehend". Es sind nur volljährige Personen zu berücksichtigen. Kinder, die mit Ihnen zusammenleben, müssen Sie nicht angeben.

Wichtig: Im Fall eines gemeinsamen Haushalts mit weiteren alleinstehenden Personen wird der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nur einmal gewährt und wird daher auf die zusammenlebenden Personen aufgeteilt.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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