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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2018) Bezeichnung, z.B. Name der Bank

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Bezeichnung, z.B. Name der Bank

Geben Sie hier eine Bezeichnung für die erhaltenen Kapitalerträge an, z.B. den Namen der

  • Bank,
  • Lebensversicherungsgesellschaft,
  • Rentenversicherungsgesellschaft,
  • Personenvereinigung,
  • Körperschaft,
  • Finanzverwaltung (bei Steuererstattungszinsen),

welche die Steuerbescheinigung ausgestellt oder die Kapitalerträge ausgezahlt hat.

Seit 2017 müssen Sie keine Steuerbescheinigung für inländische Kapitalerträge mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Allerdings gilt seit 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht, d.h. Sie müssen auf Anforderung des Finanzamts die Steuerbescheinigung nachreichen können.

Lediglich wenn Sie Verluste geltend machen wollen oder aber Steuern auf bestimmte Erträge angerechnet werden sollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026