Feldhilfe:
(2019)
Sie können beantragen, dass der Verlustrücktrag von 2019 nach 2018 begrenzt wird.
Erzielen Sie aus einem privaten Veräußerungsgeschäft einen Verlust, können Sie diesen Verlust in unbegrenzter Höhe mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnen. Die Verluste können allerdings nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten im selben Jahr verrechnet werden.
Beim Verlustrücktrag handelt es sich allerdings um ein Wahlrecht:
(1) Wenn Sie aus Veräußerungsgeschäften einen Verlust erwirtschaftet haben, wird das Finanzamt diesen Verlust automatisch in voller Höhe in das Vorjahr zurücktragen. Dies geschieht allerdings nur, wenn im Vorjahr auch Spekulationsgewinne erzielt wurden. Ist dies nicht der Fall, stellt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid aus.
(2) Wenn Sie den automatischen Verlustrücktrag nicht oder nicht in voller Höhe wünschen, können Sie den Verlustrücktrag begrenzen. Die Beschränkung ist dann sinnvoll, wenn Sie nur eine geringe oder keine steuerliche Auswirkung des Verlustabzugs im Vorjahr erwarten. Geben Sie dann auf der folgenden Seite "0" bzw. den gewünschten Betrag ein. Für den verbleibenden Verlust erhalten Sie vom Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid. Der Verlustfeststellungsbescheiddokumentiert den Verlustvorrat für das kommende Steuerjahr dokumentiert.