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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe:

Sie können beantragen, dass der Verlustrücktrag von 2025 nach 2024 begrenzt wird.

Erzielen Sie aus einem privaten Veräußerungsgeschäft einen Verlust, können Sie diesen Verlust in unbegrenzter Höhe mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnen. Die Verluste können allerdings nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten im selben Jahr verrechnet werden.

Beim Verlustrücktrag handelt es sich allerdings um ein Wahlrecht:

(1) Wenn Sie aus Veräußerungsgeschäften einen Verlust erwirtschaftet haben, wird das Finanzamt diesen Verlust automatisch in voller Höhe in das Vorjahr zurücktragen. Dies geschieht allerdings nur, wenn im Vorjahr auch Spekulationsgewinne erzielt wurden. Ist dies nicht der Fall, stellt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid aus.

(2) Wenn Sie den automatischen Verlustrücktrag nicht oder nicht in voller Höhe wünschen, können Sie den Verlustrücktrag begrenzen. Die Beschränkung ist dann sinnvoll, wenn Sie nur eine geringe oder keine steuerliche Auswirkung des Verlustabzugs im Vorjahr erwarten. Geben Sie dann auf der folgenden Seite "0" bzw. den gewünschten Betrag ein. Für den verbleibenden Verlust erhalten Sie vom Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid. Der Verlustfeststellungsbescheid dokumentiert den Verlustvorrat für das kommende Steuerjahr dokumentiert.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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